Information zur Potsdamer Übernachtungssteuer City Tax

Seit dem 01. April 2025 erhebt die Landeshauptstadt Potsdam eine Übernachtungssteuer („City Tax“) in Höhe von 7,5 % des Netto-Zimmerpreises auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.

Diese Steuer wird von uns als Hotel erhoben und gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt Potsdam abgeführt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir verpflichtet sind, diese Abgabe im Auftrag der Stadt einzuziehen.

Zusammengefasst bedeutet dies für Sie:

Die Übernachtungssteuer wird in Ihrer finalen Hotelrechnung separat ausgewiesen und dem Rechnungsbetrag hinzugefügt. Auf die Höhe und Erhebung dieser zusätzlichen Kosten haben wir als Hotel keinen Einfluss, da diese durch die Stadt Potsdam festgelegt sind.

Bei Rückfragen zur Übernachtungssteuer können Sie sich direkt an die zuständige Stelle der Landeshauptstadt Potsdam wenden. Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Team jederzeit gern für Auskünfte zur Verfügung – telefonisch oder persönlich vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Filmhotel Potsdam